Die E-Rechnung im Umbruch

E-Rechnungen: Der Countdown läuftAb dem 27. November 2020 müssen alle Lieferanten ihre Rechnungen an Bundesbehörden nach bestimmten elektronischen Formatvorgaben erstellen und einreichen

Papier- oder reine PDF-Rechnungen werden dann nicht mehr akzeptiert. Nach der EU Richtlinie 2014/55/EU gilt diese Regelung sowohl für Deutschland als auch für ganz Europa. Die „E-Rechnung“ in diesem Fall ist ein XML basiertes Datenmodell, welches die XML-Formatfamilien UBL XML oder CII XML nutzt. Der Standard für die E-Rechnung bei Bundesbehörden heißt „XRechnung“. Die „XRechnung“ überträgt somit nur rein strukturierte Daten ohne menschenlesbares Dokument – dagegen ist ZUGFeRD z.B. ein hybrides Datenformat in Form eines PDF-Dokuments mit eingebetteten Rechnungsdaten im XML Format.

Generell sorgt die Einführung von „E-Rechnungen“ für die Senkung der Prozesskosten und des Arbeitsaufwandes der Fakturierung. Ein weiterer Vorteil ist die schnellere Bezahlung. Die Unternehmen können sich also auf kürzere Durchlaufzeiten der Rechnungsprozesse und die Erhöhung der Sicherheit freuen. Bei weiteren Fragen zu dem Thema E-Rechnungen, wenden Sie sich gerne an uns!

E-Rechnungen Infografik
eRechnungen-Infografik (PDF-Datei)